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Teurer Strom vom Netzbetreiber? Nein Danke!!!

Wir lösen das Steuerchaos für Ihre PV-Anlage

Umsatzsteuer

Seit dem 01.01.2023 liegt der Kauf der PV-Anlage und der Kauf für dazugehörige Stromspeicher bei 0 % Umsatzsteuer.   

Einkommensteuer

Eine PV-Anlage, die auf einem Einfamilienhaus oder zugehörigem Nebengebäude liegt und unter 30 kWp groß ist, ist seit dem 01.01.2022 von der Einkommensteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp je Wohn-und Gewerbeinheit. Insgesamt darf die Gesamtleistung pro Person maximal 100 kWp betragen damit ertragsteuerlich Steuerfreiheit besteht.